Spanien wird ab 27.07.21 als Hochinzidenzgebiet eingestuft 

 

Das Robert-Koch-Instititut (RKI) wird aufgrund der zuletzt stark steigenden Infektionszahlen ganz Spanien mit Wirkung ab dem 27.07.2021 zum

sogenannten „Hochinzidenzgebiet“ erklärt. Bis zum 26.07.21 gilt eine grace period.

Nach Einschätzung des RKI sind „Hochinzidenzgebiete“ solche Regionen, in welchen ein besonders hohes Infektionsrisiko besteht. Die neue Einstufung gilt für alle Regionen Spaniens.

 


Was bedeutet dies für Reisende mit bevorstehender Reise ?

Im Hinblick auf die Voraussetzungen zur Einreise nach Spanien ändert sich für Reisende grundsätzlich nichts. Hier bleibt alles wie bisher,

d.h. online-Registrierung über https://www.spth.gob.es/ ; Reisende ab 12 Jahren aus „Risikogebieten“ (nach spanischer Klassifizierung) benötigen entweder einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder den Nachweis der Genesung von Covid-19. Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten aktuell nicht als Risikogebiete, Reisende aus diesen Ländern benötigen daher aktuell keinen der drei Nachweise.

 


Was bedeutet die Hochstufung für Reiserückkehrer nach Deutschland ?

Für vollständig geimpfte Reisende und für von Covid-19 genesene Reisende ändert sich auch hier nichts. Zwar besteht eine grundsätzliche Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Hochinzidenzgebieten, diese kann man aber mit sofortiger Wirkung dadurch beenden, dass man den Nachweis der vollständigen Impfung bzw Genesung erbringt, etwa durch Hochladen des entsprechenden Dokumentes auf www.einreiseanmeldung.de Einen spürbaren unterschied bedeutet die Hochstufung zum Hochinzidenzgebiet aber für alle Reisenden, die nicht vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Diese sind nunmehr verpflichtet, bei Einreise ab Dienstag, den 27.07.2021, 00:00 Uhr (maßgeblich ist hier übrigens die Einreise in Deutschland und nicht der Abflug aus Spanien) sich unverzüglich in eine 10tägige Quarantäne zu begeben, welche sie frühestens am 5. Tag durch einen negativen Corona-Test beenden können. Diese Quarantänepflicht besteht gem. der Corona-Einreiseverordnung für alle ungeimpften Reisenden, unabhängig des Alters. Ausnahmen bestehen aber für Reisende, die nur „zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen“, also zum Beispiel für Reisende mit Wohnsitz in Österreich oder in der Schweiz, die nach Deutschland zurückfliegen und sich vom Flughafen direkt und ohne Zwischenübernachtung zu ihrem Wohnort begeben. 


Was wird für die Einreise benötigt ?

Alle Passagiere, die nach Spanien einreisen müssen folgende Voraussetzungen: 


-     müssen ein Formular im  Spain Travel Health-Portal ausfüllen.

-     entweder ein negatives Testergebnis, 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Abreise.

-     oder ein Nachweis von einer vollständiger Impfung, bzw. Booster, die mindestens 14 Tage vor Reiseantritt durchgeführt wurde.

-     oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt.


Für weitere Informationen, bitte besuchen Sie den folgenden Link: 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534


 


Was sind die nächsten Schritte?

 

I . Reisende mit bevorstehender Anreise:

a)

alle Reisende

-         mit dem Reiseziel Spanien (Balearen, Kanaren, Festland)

-         mit Anreisen vom 27.07.21 bis einschließlich 08.08.21

-         die eine Pauschalreise gebucht haben

-         und deren Rückflüge nach Deutschland gehen

sollen falls sie stornieren möchten ihren Stornowunsch an kundenservice@holidays.ch schicken.

 

b)

Pauschalreisenden mit Anreise ab dem 09.08.:

Hier werden wir unsere Entscheidung in der kommenden Woche mitteilen. Bis dahin gilt: grundsätzlich Umbuchung und Storno nach AGB.

 

c)

Pauschalreisende aus Österreich / Schweiz / Niederlande:

Für Reisende mit Wohnsitz in Österreich und in der Schweiz gilt bei Reiserückkehr aus Spanien aktuell keine Quarantänepflicht. Reisende mit Wohnsitz in den Niederlanden müssen allerdings in Quarantäne. Reisende aus den Niederlanden, welche stornieren möchten sollen ebenfalls ihren Stornowunsch an kundenservice@holidays.ch schicken (diese Email dient lediglich des Stornowunsches. Hier werden keine weiteren Fragen beantwortet) .

 

II. Reisende vor Ort in Spanien

 

a)

alle Reisende,

-         mit dem Reiseziel Spanien (Balearen, Kanaren, Festland)

-         die aktuell vor Ort sind

-         deren Rückflug ab dem 27.07.2021 erfolgt

-         die eine Pauschalreise gebucht haben

-         und deren Rückflüge nach Deutschland gehen

können Ihren Aufenthalt wie gebucht natürlich zu Ende verbringen.

 

b)

Die Hochstufung Spaniens zum Hochinzidenzgebiet ist kein außergewöhnlicher Umstand, der zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

d)

Pauschalreisende aus Österreich / Schweiz / Niederlande vor Ort:

Hier gilt entsprechendes wie bei den Pauschalreisende aus Deutschland.