Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisehinweise 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HLX Touristik GmbH 

fĂĽr die Reisevermittlung ĂĽber die Vertriebsmarke Lufthansa Holidays: 

1. Vertragsbeziehungen, Haftung 

„Lufthansa Holidays“ ist eine Vertriebsmarke des Unternehmens HLX Touristik GmbH (nachfolgend „HLX“ genannt), Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden. Durch die Buchungsbestätigung wird auf Vermittlung der HLX ein Vertrag ĂĽber die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer und dem Lufthansa Holidays-Kunden begrĂĽndet. Die Reisevermittlerin HLX fĂĽhrt die bestätigten Leistungen nicht aus. HLX haftet folglich auch nicht, falls die durch sie vermittelten Leistungen mangelhaft oder nicht erbracht werden. 

2. RĂĽcktritt, Vertragsumschreibung und Reiseabbruch 

2.1.1 RĂĽcktritt 

Der RĂĽcktritt kann durch ausdrĂĽckliche Erklärung oder schlĂĽssiges Verhalten (z. B. durch NichterfĂĽllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Die Höhe der RĂĽcktrittsentschädigung hängt ab von der gebuchten Leistung, vom Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung sowie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Aus GrĂĽnden der Dokumentation des Zugangs des Stornoauftrages empfehlen wir dringend eine schriftliche Stornierung per E-Mail an service.lhh@hlx.com. FĂĽr RĂĽckfragen steht Ihnen HLX gerne als Ansprechpartner zur VerfĂĽgung. 

2.1.2 FĂĽr die Höhe der Stornierungskosten sind die RĂĽcktrittsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers maĂźgebend. Mit Ausnahme der Stornierung von Pauschalreisen erhebt HLX zu den Stornierungskosten des jeweiligen Leistungserbringers zur Abgeltung des eigenen hierdurch entstandenen Zusatzaufwandes eine Bearbeitungspauschale von 35 EUR pro Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer. 

2.1.3 Von der RĂĽckerstattung nach Stornierung ausgeschlossen ist ein eingezogenes Zahlungstransaktionsentgelt. 

2.2 Vertragsumschreibung auf einen anderen Reisenden 

Sofern der Reiseveranstalter einer Umbuchung auf Ersatzreisende nicht widerspricht, veranlasst HLX die AusfĂĽhrung des Ă„nderungswunsches und stellt fĂĽr den damit verbundenen eigenen Zusatzaufwand eine Bearbeitungspauschale von 35 EUR pro Ă„nderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Dies gilt auch fĂĽr sonstige Ă„nderungswĂĽnsche nach Buchungsabschluss, mit denen der Leistungserbringer einverstanden ist. 

2.3 Reiseabbruch 

Die AGB der Leistungserbringer sehen im Regelfall bei einem Abbruch der Reise keinen Anspruch auf Kostenerstattung vor. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung, besser noch eines Versicherungspaketes.  

3. Datenschutz 

Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.lufthansaholidays.com/de-de/Datenschutz

4. Reiseversicherung 

Der Abschluss einer ReiserĂĽcktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung einer UnterstĂĽtzung oder einschlieĂźlich einer RĂĽckbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird dringend empfohlen. 

5. Gesetzliche Hinweise zur Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung 

5.1 Unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&Ing=DE, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Die HLX nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die europäische Online-Streitbeilegung-Plattform kann deshalb von unseren Kunden nicht genutzt werden. 

5.2 Nach dem Gesetz sind wir auch dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass in Deutschland und Ă–sterreich folgende Verbraucherschlichtungsstellen bestehen: 

Deutschland: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941, www.verbraucher-schlichter.de / E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Ă–sterreich: Verbraucherschlichtung Austria, Mariahilfer Str. 103/1/18, A-1060 Wien, Telefon: 01890/631122, Fax: 01890/631199, www.verbraucherschlichtung.at, E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at 

Die HLX nimmt derzeit jedoch auch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. 

6. Schlussbestimmungen 

Sollte eine Bestimmung des Vermittlungsvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, berĂĽhrt dies weder die GĂĽltigkeit der ĂĽbrigen Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vermittlungsverhältnisses insgesamt. 

Stand: 18.01.2022 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der holidays.ch GmbH 

fĂĽr die Veranstaltung der durch die HLX vermittelten Pauschalreisen: 

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 

1.1 Mit Ihrer Buchung ĂĽber das Internetportal der Vertriebsmarke Lufthansa Holidays der HLX Touristik GmbH bieten Sie dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrags an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Reiseveranstalterin holidays.ch GmbH, KohlfirststraĂźe 19, 78266 BĂĽsingen am Hochrhein/Deutschland zustande. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie durch den Reisevermittler eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben ĂĽber die gebuchten Reiseleistungen enthält. 

1.2 Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist diese als ein neues Angebot des Reiseveranstalters zu verstehen. Der Reisende kann das neue Angebot durch Erklärung oder auch durch schlĂĽssiges Verhalten, wie beispielsweise Restzahlung oder Reiseantritt annehmen. 

2. Zahlung 

2.1 Um Ihnen die attraktivsten Urlaubsangebote anbieten zu können, nutzt der Reiseveranstalter vielfach spezielle Flugtarife, bei denen unabhängig von der tatsächlichen DurchfĂĽhrung des Fluges unmittelbar nach Buchung schon der Flugpreis an den Fluganbieter zu bezahlen ist. Bei Buchung einer Pauschalreise ĂĽber 28 Tage vor Reiseantritt wird deshalb eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises erhoben. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten VergĂĽtung (Restzahlung) ist 28 Tage vor Reisebeginn zu entrichten. Bei kurzfristigeren Buchungen (maximal 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe zur Zahlung fällig. 

2.2 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurĂĽckzutreten und nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erstattung der Kosten aus Buchung und Stornierung zu fordern. 

2.3 Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher, in Ausnahmefällen auch (fern)mĂĽndlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert. 

2.4 Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer RĂĽckbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten GebĂĽhren sowie weitere 10 EUR pro RĂĽckbelastung zur Deckung des damit jeweils verursachten Zusatzaufwandes. Eine BearbeitungsgebĂĽhr wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Ăśberweisung fällige Zahlungen ausbleiben und MaĂźnahmen erforderlich werden. 

3. Haftungsbeschränkung, Fremdleistungen 

3.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters fĂĽr Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigefĂĽhrt wurden, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis. 

3.2 Der Veranstalter haftet nicht fĂĽr Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere fĂĽr Zusatzprogramme am Reiseziel. 

4. Allgemeine Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften 

Sie werden ĂĽber allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschlieĂźlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa, sowie ĂĽber gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. FĂĽr die Einhaltung der Reiseformalitäten einschlieĂźlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich. 

5. RĂĽcktritt, Vertragsumschreibung auf einen anderen Reisenden und sonstige Vertragsänderungen 

5.1 Tritt der Reisende vor Reisebeginn von der Reise zurĂĽck oder tritt er diese nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Die Parteien vereinbaren hierfĂĽr folgende Stornopauschalen: 

Bei RĂĽcktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt werden dem Reisenden 40% des Reisepreises berechnet. Ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90% und am Tag des Reiseantritts 95% des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die RĂĽcktrittpauschale ĂĽbersteigenden konkreten RĂĽcktrittschaden geltend zu machen.  

5.2 Mehrkosten, die im Falle einer zulässigen Vertragsumschreibung auf einen Ersatzreisenden (Namechange) entstehen, werden Ihnen auf Nachfrage genannt. 

5.3 Mit Ausnahme des gesetzlich geregelten Anspruchs auf Vertragsumschreibung sind beide Parteien an die vertragliche Abrede gebunden. Anderweitige vertragliche Ă„nderungen auf Wunsch des Reisenden sind lediglich mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Hinsichtlich hierbei entstehender Mehrkosten gilt 5.2 entsprechend.    

6. Identität des ausfĂĽhrenden Luftfahrtunternehmens 

Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 ĂĽber die Identität des jeweils ausfĂĽhrenden Luftfahrtunternehmens informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausfĂĽhrenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf eingesehen werden. 

7. Schlussbestimmungen 

Sollte eine Bestimmung des Pauschalreisevertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, berĂĽhrt dies weder die GĂĽltigkeit der ĂĽbrigen Bedingungen noch die Wirksamkeit des Pauschalreiseverhältnisses insgesamt. 

Stand: 01.11.2023 


Allgemeine Reisehinweise 

a. Reiseveranstalter und Reisevermittler haben regelmäßig keinen Einfluss auf Entscheidungen der Fluggesellschaften zur DurchfĂĽhrung von FlĂĽgen. Insbesondere kurzfristige Ă„nderungen der Abreise- und Ankunftszeiten, der StreckenfĂĽhrung sowie des zum Einsatz gelangenden Fluggerätes können nicht ausgeschlossen werden. Bisweilen werden auch andere Fluggesellschaften mit der DurchfĂĽhrung von FlĂĽgen beauftragt. Dabei gilt: HLX unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 ĂĽber die Identität des jeweils ausfĂĽhrenden Luftfahrtunternehmens. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausfĂĽhrenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf eingesehen werden. 

b. Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung mit den Angaben in Ihrem Ausweis ĂĽbereinstimmen mĂĽssen. 

c. Ein Beförderungsanspruch besteht nur fĂĽr die bestätigten FlĂĽge. 

d. Die Check-In Zeiten variieren. Konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Der Fluggast sollte sich daher spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei auĂźereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich frĂĽher und schlieĂźt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („noshow“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des RĂĽckfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des RĂĽckfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von FlĂĽgen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Auf Wunsch fĂĽhrt HLX jedoch gerne gegen eine BearbeitungsgebĂĽhr von 35 EUR eine Erstattung nicht angefallener Steuern und FlughafengebĂĽhren fĂĽr Sie durch. 

e. Da Ausfälle und Verspätungen im Zugverkehr nicht ausgeschlossen werden können, wird fĂĽr eine Anreise zum Flughafen per Bahn dringend empfohlen, eine Zugverbindung zu wählen, der zufolge laut Fahrplan der Bahn eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens mindestens 3 Stunden vor Abflug gegeben ist und darĂĽber hinaus die rechtzeitige Ankunft (s. oben) gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Alternativzugverbindung gewährleistet ist. 

f. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Ăśbergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, SchlĂĽssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter fĂĽhren. 

g. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzĂĽglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagenten am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierĂĽber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzĂĽglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den LuftfrachtfĂĽhrer erstattet. Das Gleiche gilt fĂĽr die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der MaĂźgabe, dass diese Anzeige unverzĂĽglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden. 

h. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle ĂĽber die fĂĽr Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frĂĽhestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem SchoĂź ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck, es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. 

Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung fĂĽr sie ĂĽbernimmt. Kinder und Jugendliche, jĂĽnger als 16 Jahre werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich mĂĽssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefĂĽlltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzufĂĽhren. 

i. Die Beförderungsbedingungen fĂĽr Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt. 

j. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur VerfĂĽgung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten. 

k. Andere Länder, andere Sitten: Bitte beachten Sie, dass manche Hotels statt des klassischen Doppelbettes auch 2 Einzelbetten oder sog. Queensize oder Kingsize Betten anbieten. Der Reiseveranstalter hat hierauf keinen Einfluss.  

l. Es wird dringend empfohlen, Wertgegenstände wie z.B. Zahlungsmittel und Schmuck, aber auch Reiseausweise, Reiseunterlagen und elektronische Geräte sicher verschlossen in einem Zimmer- oder Hotelsafe aufzubewahren. 

Stand: 18.01.2022


Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airlines finden Sie hier

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Expedia finden Sie hier