aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen zu bevorstehenden Abreisen. Unser Service-Team überprüft alle Buchungen chronologisch nach Abreisedatum und checkt, ob Hotels geöffnet haben und Flüge wie geplant durchgeführt werden.
Leider können wir Sie aktuell nur kurzfristig zum Status Ihrer Reise informieren, da gerade im Flugsektor sehr kurzfristig Flugstreichungen vorgenommen werden. Darauf, und ob Hotels sich entschließen doch nicht zu öffnen, haben wir leider keinen Einfluss.
Unser Service-Team meldet sich proaktiv vor Reiseantritt bei Ihnen und informiert Sie, ob die Reise wie geplant durchführbar ist. Es werden auch die Kunden kontaktiert, die von einer Reisewarnung betroffen sind. Ausgenommen sind Reisende, die ein innerdeutsches Reiseziel gebucht haben, für das eine Reisewarnung besteht.
Bitte halten Sie für unsere Benachrichtigung auch den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs im Blick, damit keine Informationen verloren gehen. Vielen Dank.
Ihr Team von Lufthansa Holidays
Viele Länder haben aufgrund der Corona-Krise die Einreise beschränkt und fordern eine Online Registrierung und das Ausfüllen eines Gesundheitsbogens. Sie finden hier eine Übersicht der wichtigsten Einreisebestimmungen. Sollte Ihr Reiseziel in der folgenden Übersicht nicht aufgeführt sein, informieren Sie sich bitte unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie:
Bei allen Airlines gilt ab sofort eine verschärfte Maskenpflicht, wonach nur noch FFP2-Masken oder OP-Masken in den Flugzeugen erlaubt sind.
An deutschen und internationalen Flughäfen können Sie einen Corona-Test vor und nach Ihrer Reise durchführen lassen. Dabei handelt es sich um RT-PCR-Tests (Reserve Transcription Polymerase Chain Reaction Test) oder Antigen-Schnelltests. Beide Testarten weisen nach, ob eine akute Infektion mit dem COVID-19 Virus vorliegt.
Für alle Einreisenden aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland gilt eine Nachweispflicht über:
Der Testpflicht bei Einreise muss binnen 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.
Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) oder eine Ersatzmeldung vor Abflug bleibt für alle Einreisenden verpflichtend.
Quarantänepflicht
Zusätzlich gilt weiterhin für Ein- bzw. Rückreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland, die der Nachweispflicht eines Tests unterliegen, eine zehntägige Quarantänepflicht. Es besteht die Möglichkeit, sich ab dem fünften Tag nach der Einreise kostenpflichtig auf Covid‑19 testen zu lassen und die Quarantäne vorzeitig zu beenden – auch wenn bei Einreise bereits ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde (Zwei‑Test‑Strategie).
Reisewarnung: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 gewarnt.
An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, die auch Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt.
Für die Einreise nach Ägypten ist ein negativer COVID-19-PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, muss mit der Verweigerung der Einreise gerechnet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen COVID-19-PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Hierbei kann es wegen geringer Kapazitäten aber zu langen Wartezeiten kommen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer).
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/aegyptensicherheit/212622
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen gewarnt.
Reisende müssen ein Online-Formular ausfüllen und bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sie müssen sich dann in Quarantäne begeben und werden behördlich kontrolliert. 4 bis 5 Tage nach dem ersten Test, d.h. 2 – 3 Tage nach Einreise, wird ein zweiter COVID-19 Test vorgenommen - Ist dieser negativ so endet die Kontrolle.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/barbadossicherheit/226424
Alle Reisenden nach Deutschland aus Risikogebieten benötigen bei Einreise nach Deutschland (auch von deutschen Abflughäfen) entweder einen negativen COVID-19 Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf, eine Dokumentation über eine vollständig abgeschlossene Schutzimpfung, oder ein ärztliches Zeugnis über eine mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende überstandene Infektion mit dem Coronavirus (Immunitätsnachweis). Außerdem muss bei der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vorgelegt werden. ( www.einreiseanmeldung.de )
Zusätzlich gilt weiterhin für Ein- bzw. Rückreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland, die der Nachweispflicht eines Tests unterliegen, eine zehntägige Quarantänepflicht. Es besteht die Möglichkeit, sich ab dem fünften Tag nach der Einreise kostenpflichtig auf Covid‑19 testen zu lassen und die Quarantäne vorzeitig zu beenden – auch wenn bei Einreise bereits ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde (Zwei‑Test‑Strategie).
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch Guyana und St. Martin wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/frankreich-node/frankreichsicherheit/209524
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Die Einreise nach Griechenland ist nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Vom 03. bis 17. November 2020 sind Inlands- und Auslandsflüge zum und vom Flughafen Thessaloniki für Reisen aus nicht wesentlichen Gründen verboten.
Für alle Einreisen auf dem Luftweg gilt eine Online-Anmeldepflicht.
Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland sowie von Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen.
Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen.
Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich.
Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/griechenlandsicherheit/211534
Gesamt Italien gilt ab dem 09. November als Risikogebiet.
Wer sich zwischen dem 21. Dezember und dem 06. Januar 2021 ohne triftigen Grund in Italien aufhält oder nach Italien zurückkehrt unterliegt der Quarantänepflicht.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322
Ganz Irland gilt als Risikogebiet
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular auszufüllen. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.gov.ie/en/publication/ab900-covid-19-passenger-locator-form/
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Einreisende müssen sich am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben. Für Reisende zu touristischen Zwecken besteht anschließend die Pflicht, sich im Hotel/Unterkunft aufzuhalten, bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses. Danach können sich die Reisenden frei bewegen. Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kuba-node/kubasicherheit/212208
Gesamt Kroatien gilt seit Samstag, den 03.04. als Risikogebiet mit Reisewarnung.
Seit 09.04.21 gilt Kroatien als Hochrisikogebiet.
Malta gilt ab dem 17. Oktober als Risikogebiet. Ab dem 13. November braucht man einen negativen PCR-Test bei der Einreise, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ansonsten müssen sich Einreisende in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/maltasicherheit/211188
Einreisende, die einen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Testdurchführung zertifizierten Labor ausgestellt worden ist, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Wenn ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als 7 Tage ist, ist eine 7-tägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/namibia-node/namibiasicherheit/208314
Gesamt Österreich, mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal gilt ab dem 01. November als Risikogebiet.
Österreichs Hotels bleiben bis 07. Januar 2021 geschlossen für Touristen.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/oesterreichsicherheit/210962
Des gesamte Festland Portugals, sowie die Autonomen Regionen Madeira und Azoren gelten als Risikogebiet.
Auf der Insel Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien.
Lissabon gilt seit 03.04.21 nicht mehr als Risikogebiet.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/portugalsicherheit/210900
Gesamt Schweden gilt seit dem 13. November als Risikogebiet.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/schwedensicherheit/210708
Ab dem 24.10.2020 gilt die gesamte Schweiz als Risikogebiet.
Die Schweiz hat die Bundesländer Berlin und Hamburg mit Wirkung ab 12. Oktober 2020 als Risikoregionen eingestuft. Für Reisende, die sich dort in den letzten 10 Tagen aufgehalten haben, gilt dann bei Einreise in die Schweiz eine zehntägige Quarantänepflicht, die auch nicht durch ein negatives COVID-19-Testergebnis verkürzt werden kann.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/schweizsicherheit/206208
Die Seychellen gelten seit dem 15.02.2021 als Risikogebiet.
Voraussetzung für die Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf erforderlich. Bei Ankunft müssen sich Reisende aus Deutschland in eine 10-tägige Quarantäne begeben und am sechsten Tag vor Ort einen PCR-Test vornehmen lassen. Ist das Testergebnis negativ, kann der Urlaub im Land frei fortgesetzt werden.
Ab dem 18. Dezember gilt Spanien samt den kanarischen Inseln als Risikogebiet. Ab dem 14. November müssen alle Einreisenden (Erwachsene und Kinder) einen negativen COVID-19-Test vorlegen, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein, muss die Reisepass/Ausweisnummer beinhalten und sollte in englischer oder spanischer Sprache ausgestellt werden.
Ab 31.03. gilt im gesamten Land eine Maskenpflicht für Personen ab 6 Jahren in folgenden Bereichen:
Maximal 48 Stunden vor dem Reiseantritt müssen Kanaren-Urlauber zudem das Gesundheitsformular FCS ausfüllen. Sie erhalten dann einen QR-Code, der bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln entweder digital oder in Papierform vorgelegt werden kann.
Auf den Balearen gilt es folgendes zu beachten, sofern Sie mit mehr als 2 Haushalten ein Zimmer teilen:
Sie werden bei Check In gebeten eine Erklärung zu unterschrieben, dass die genannten Personen in einem gebuchten Zimmer, einem Haushalt angehören. Diese Erklärung muss zwingend unterschrieben werden, da sonst der Check In verweigert wird.
Sollten die Behörden demnach eine Kontrolle im Hotel durchführen, müssen alle in einem Zimmer gebuchten Personen den gleichen Wohnsitz vorweisen können.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/spaniensicherheit/210534
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Ab dem 9. November gibt es eine Reisewarnung für die gesamte Türkei.
Seit 09.04.21 gilt die Türkei als Hochrisikogebiet.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962
Ab dem 01. November gilt Zypern als Risikogebiet.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/zypernsicherheit/210258
Aktuelle Informationen zum Coronavirus sowie Reisehinweise finden Sie hier:
WHO (World Health Organization)
Lufthansa bietet ihren Fluggästen neben flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten ein grundsätzliches Rückflugversprechen auf allen europäischen Strecken. Das Rückflugversprechen gilt für alle Kunden, die einen Lufthansa Flug bei uns buchen. Sie werden mit den Airlines der Lufthansa Group nach Deutschland, Österreich oder die Schweiz zurückgebracht – notfalls per Sonderflug.
Wir bleiben weiterhin praktisch rund-um-die-Uhr für Sie im Einsatz.
Ihr Team von Lufthansa Holidays