Kanaren Covid-19-Reiseschutzversicherung

 

Die Regierung der Kanarischen Inseln verpflichtet sich zur Sicherheit und zum Wohlbefinden ihrer Besucher, indem sie Folgendes abdeckt:

- Medizinische Ausgaben

- Rückführung bzw. Medizinischer Krankentransport 

- Verlängerung des Aufenthalts um 15 Tage für die Quarantäne

 

●  Covid-19-Deckung: Arztkosten, medizinische Rückführung und Verlängerung des Aufenthalts aufgrund von Quarantäne (maximal 15 Tage) im selben Resort / Hotel oder in einer anderen von den Gesundheitsbehörden und der Versicherungsgesellschaft benannten Einrichtung werden abgesichert. Die Versicherungspolice gilt für alle Touristen auf den Kanarischen Inseln, sowohl für Spanische als auch Internationale während ihres Aufenthalts in touristischen Unterbringungen auf den kanarischen Inseln. Es umfasst auch die begleitenden Verwandten*, unabhängig von ihren Testergebnissen.

●  Versicherungsdauer: Die Gültigkeit der Versicherung ist an die Reisedauer gebunden, jedoch auf eine Dauer von maximal 30 Tagen beschränkt.

●  Versicherungsgebiet: Die Versicherung gilt nur auf den Kanarischen Inseln. Der Versicherungsanspruch erlischt bei Rückkehr der Reisenden. Da dies eine Zusatzversicherung ist, tritt sie nur in Kraft, wenn der Reisende keine andere Krankenversicherung hat, die diese Situation abdecken kann.

●  Alle dem Reisenden vor Reiseantritt bekannten Umstände sind ausgeschlossen.

  

* Verwandte: In der Deckung beinhaltet sind Ehepartner, Lebenspartner oder Personen desselben Haushalts, sowie jegliche Verwandtschaft (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerfamilie). Auch Geschwister, SchwägerInnen, Schwiegersöhne und -töchter und Schwiegereltern werden als Familienangehörige betrachtet und somit als Versicherte behandelt.

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen! Informationen dazu finden Sie hier >>